Meldepflicht

Arbeitgeber tragen Verantwortung!
In schwierigen wirtschaftlichen Situationen dürfen Sie wichtige Pflichten nicht vergessen. Grössere Entlassungen und Betriebsschliessungen müssen vom Arbeitgeber dem zuständigen kantonalen Arbeitsamt gemeldet werden. Dies sollten Sie möglichst frühzeitig tun, spätestens aber dann, wenn die Kündigungen ausgesprochen werden.

Eine Massenentlassung liegt dann vor, wenn die Kündigungen ein bestimmtes Ausmass übersteigen, wobei die Grenzen wie folgt definiert sind:

  • ab 10 Personen in Betrieben mit mehr als 20 und weniger als 100 Beschäftigten
  • ab 10 % der Beschäftigten in Betrieben, die mindestens 100 und weniger als 300 Personen beschäftigen
  • ab 30 Personen in Betrieben mit 300 und mehr Beschäftigten

Weitere Fragen?
Über das Vorgehen bei bevorstehenden Entlassungen und Betriebsschliessungen informieren Sie das kantonale Arbeitsamt, die Arbeitslosenkasse oder Ihr RAV gerne. 

https://www.test.arbeit.swiss/content/secoalvtest/de/home/menue/unternehmen/massenentlassungen/meldepflicht.html