Arbeitnehmende können nicht nur im Fall einer Betriebsschliessung von einer Massenentlassung bedroht sein. Ihre Anstellung kann auch gefährdet sein, wenn ein Unternehmen aus eigener Initiative oder im Rahmen einer Übernahme neue Produkte oder Produktionstechniken einführt, welche veränderte Anforderungen an die Mitarbeitenden stellen. In solchen Fällen ist es möglich, dass betroffene Unternehmen die anfallenden Ausbildungskosten nicht alleine finanzieren können und sich gezwungen sehen, bisherige Mitarbeitende zu entlassen und neue, entsprechend qualifizierte Personen einzustellen. Um dadurch verursachte Massenentlassungen zu verhindern, kann die Arbeitslosenversicherung mittels kollektiver Einarbeitungszuschüsse (EAZ) eine ausserordentliche Einarbeitung in neue Produktionsabläufe finanziell unterstützen.
Unter welchen Bedingungen gibt es Zuschüsse?
Kollektive EAZ werden jenen Personen ausgerichtet, die zwar nicht arbeitslos sind, ohne dieses Instrument aber ihre Stelle verlieren würden, und die die Anspruchsvoraussetzungen der Arbeitslosenversicherung erfüllen. Für die Gewährung von kollektiven EAZ muss beim kantonalen Arbeitsamt ein Gesuch eingereicht werden, das dann in Zusammenarbeit mit dem SECO geprüft wird.
Haben Sie noch Fragen?
Das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum gibt Ihnen gerne Auskunft!