Hinweis: Aufgrund des Coronavirus werden sämtliche Arbeiten im Projekt per sofort und solange wie nötig ausgesetzt.
Wird jemand arbeitslos oder ist von Arbeitslosigkeit bedroht, so ist der erste Schritt oft die Anmeldung bei einem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV). Dort erhält man eine Personalberaterin oder einen Personalberater zugeteilt. Nach einem ausführlicheren Erstgespräch finden dann regelmässig Beratungsgespräche statt. Die rund 130 RAV in der Schweiz führen jedes Jahr mehr als 1,5 Mio. solcher Gespräche durch.
Die Beratungsgespräche nehmen in der aktiven Arbeitsmarktpolitik eine Schlüsselrolle ein. Die Qualität und Häufigkeit dieser Gespräche beeinflusst, wie zielgerichtet und wie motiviert die Stellensuche verläuft, wie passend die Kandidatenvorschläge erfolgen können, wie die Kontrollfunktion der Arbeitslosenversicherung wahrgenommen wird und wie gezielt der Einsatz weiterer Massnahmen wie Kurse oder Praktika verläuft.
Zur Weiterentwicklung und zur Erforschung der Beratung hat das SECO darum das Projekt Optimierung RAV-Beratung lanciert.
Das Projekt Optimierung RAV-Beratung wurde von der Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung initiiert, welche im Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) angesiedelt ist. Entwickelt wurde es zusammen mit den teilnehmenden Kantonen.
Das Projekt dauert von 2020-2022 und besteht aus zwei Feldversuchen zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Beratungspraxis: Einer zur Beratungsqualität und einer zur Beratungsintensität.
Der Feldversuch Beratungsqualität möchte die Beratung in den RAV verbessern durch ein Schulungsprogramm für Personalberatende mit persönlichem Verhaltenscoaching sowie fundierte Begleitung durch Vorgesetzte. Frühere Studien legen drei Erfolgsfaktoren nahe: Prozessführung bieten, kooperativ begleiten und Ressourcen aktivieren.
Die Auswahl des Schulungszeitpunkts erfolgt zufällig, und eine wissenschaftliche Evaluation untersucht, inwiefern die Schulung auch wirklich die Beratungsgespräche verändert und indirekt die rasche und dauerhafte Wiedereingliederung unterstützt. Als Teil der Evaluation wird auch eine Befragung unter stellensuchenden Personen durchgeführt. Ausserdem werden Videoaufnahmen aus Beratungsgesprächen für die Trainings verwendet. Mehr zum Datenschutz: Siehe unten.
Am Projekt beteiligt sind RAV aus den Kantonen Basel-Stadt, Freiburg, Genf, Graubünden, Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau, Waadt und Wallis.
Im Feldversuch Beratungsintensität werden den RAV zusätzliche Personalressourcen für die Beratung von stellensuchenden Personen zur Verfügung gestellt. Eine Auswahl von mehreren Tausend Stellensuchenden wird in den ersten sechs Monaten ihrer Stellensuche ungefähr doppelt so oft beraten. Dadurch soll den RAV-Personalberatenden Raum für die Weiterentwicklung der individuellen, entwicklungsorientierten und aktivierenden Beratung gegeben werden. Die zusätzlichen Gespräche dienen nicht zur Kontrolle der Stellensuchenden.
Eine wissenschaftliche Evaluation untersucht, inwiefern diese Ressourcen dazu beitragen, die rasche und dauerhafte Wiedereingliederung zu unterstützen. Als Teil der Evaluation wird auch eine Befragung unter stellensuchenden Personen durchgeführt. Mehr zum Datenschutz: Siehe unten.
Am Projekt beteiligen sich RAV aus den Kantonen Basel-Landschaft, Bern, Luzern, Ob- und Nidwalden, Solothurn sowie Zürich.
Im Rahmen der beiden Feldversuche zur Optimierung der RAV-Beratung werden Stellensuchende und Personalberatende der RAV online befragt. Die Personen werden vom RAV zur Teilnahme an der Befragung eingeladen.
- Befragung beim Erstgespräch
- Befragung nach 3 Monaten
- Befragung nach 6 Monaten
- Befragung nach Abmeldung
- Befragung nach rascher Abmeldung
- Befragung für Stellensuchende nach Gespräch mit Videoaufnahme
- Befragung für Personalberatende nach Gespräch mit Videoaufnahme
Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. Die Befragung selbst erfordert ein Pseudonym: ohne Kontaktdaten wie Name oder E-Mail, aber mit einer internen Kennnummer (Stellensuchende-ID). Damit kann die Arbeitslosenversicherung die Angaben aus der Befragung mit eigenen Registerdaten zusammenführen. Die Auswertung und Evaluation erfolgt jedoch komplett anonym. Weiterführende Angaben zur Nutzung der Befragungsdaten finden sich im entsprechenden Reglement (PDF, 545 kB, 04.03.2020).
Das Projekt Optimierung RAV-Beratung ist ein Projekt zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Beratungspraxis. Fragen betreffend Datenschutz treten in zwei Situationen auf, die jeweils einem separaten Reglement unterliegen:
- Das Reglement (PDF, 661 kB, 10.05.2021) über den Umgang mit den Videoaufnahmen aus Beratungsgesprächen (gilt nur für den Feldversuch Beratungsqualität)
Anmerkung: Es werden keine verdeckten Videoaufnahmen von Beratungsgesprächen gemacht. Vor jeder Videoaufnahme muss das schriftliche Einverständnis der stellensuchenden Person und der Personalberater/in eingeholt werden. Dieses Einverständnis kann jederzeit und ohne Konsequenzen verweigert werden.
- Das Reglement (PDF, 545 kB, 04.03.2020) über den Umgang mit den Befragungsdaten