Die zurzeit laufende Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) vereinfacht die Bestimmungen zur Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung und reduziert den administrativen Aufwand für Unternehmen. Gleichzeitig schafft sie die gesetzliche Basis für die Umsetzung der E-Government-Strategie im Bereich der Arbeitslosenversicherung.
Der Bundesrat hat den Gesetzesentwurf und die Botschaft im Mai 2019 dem Parlament überwiesen. Das Gesetz soll 2021 in Kraft treten.