COVID-19 / Pandemie

Auf dieser Seite finden Arbeitgeber und Stellensuchende (siehe unten) die wichtigsten aktuellen Informationen der Arbeitslosenversicherung (ALV) zur Bekämpfung des neuen Coronavirus (COVID-19) und insbesondere zur Kurzarbeitsentschädigung (KAE). 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 


Aktuelle Informationen für Arbeitgeber

 


SECO-Infoline für Unternehmen

Tel: +41 58 462 00 66
Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Kontaktformular «Neues Coronavirus»
E-Mail: coronavirus@seco.admin.ch

Helfen Sie mit, dass wir Ihre Fragen und Gesuche schneller bearbeiten können: Informieren Sie sich soweit wie möglich zuerst via arbeit.swiss und die verlinkten Webseiten!

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 


Aktuelle Informationen für Stellensuchende

Der Schutz der Stellensuchenden vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus und die Aufrechterhaltung der Dienstleistungen der regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) haben für die Arbeitslosenversicherung (ALV) höchste Priorität. Auch während der ausserordentlichen Lage können sich von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen bei den RAV anmelden und von deren Dienstleistungen profitieren. Die Auszahlung der Taggelder ist jederzeit sichergestellt.

Dennoch hat das Coronavirus einen Einfluss auf gewisse Abläufe im Vollzug der ALV. Die vom Bundesrat getroffenen Entscheidungen mit Bezug zur Arbeitslosenversicherung sind in der COVID-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung festgehalten.

 
 
 
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