Kurzarbeitsentschädigung (KAE)


Die grundlegenden Fragen


Kurzarbeitsentschädigung:
Wie vorgehen? - Alles auf einen Blick: 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Siehe auch Infografik auf dieser Seite!

 


Weiterführende Informationen und Kontakte

Helfen Sie mit, dass wir Ihre Fragen und Gesuche schneller bearbeiten können: Informieren Sie sich soweit wie möglich zuerst via arbeit.swiss und die verlinkten Webseiten!

SECO-Infoline für Unternehmen:
Tel: +41 58 462 00 66 - Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Kontaktformular «Neues Coronavirus»
E-Mail: coronavirus@seco.admin.ch

Die zuständige Kantonale Amtstelle (KAST) kann Ihnen alle grundsätzlichen Fragen bezüglich Voranmeldung und Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung (KAE) beantworten. Für spezifische Fragen zu den KAE-Leistungen und -Abrechnungen ist die von Ihnen gewählte Arbeitslosenkasse zuständig.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

https://www.test.arbeit.swiss/content/secoalvtest/de/home/menue/unternehmen/versicherungsleistungen/kurzarbeit.html