Einhaltung der Kündigungsfrist
Ihr Arbeitgeber teilt Ihnen mit, dass er Ihnen kündigt. Was tun? Zuerst: Vergessen Sie nicht, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen gegenüber Verpflichtungen hat, namentlich was die Einhaltung der Kündigungsfrist angeht.
Wenn diese Frist nicht schriftlich vereinbart wurde und kein Gesamtarbeitsvertrag besteht, ist die Kündigungsfrist durch das Obligationenrecht geregelt. Sie beträgt:
- während der Probezeit: 7 Tage (auf Ende irgendeines Tages)
- im ersten Dienstjahr: 1 Monat (auf Ende eines Monats)
- vom 2. bis zum 9. Dienstjahr: 2 Monate (auf Ende eines Monats)
- ab dem 10. Dienstjahr: 3 Monate (auf Ende eines Monats)
Es besteht ferner ein besonderer Kündigungsschutz, der für die Zeit des Militärdienstes, des Zivildienstes oder des Schutzdienstes, während Krankheit oder Unfall sowie während der Schwangerschaft gilt. Während des Kündigungsschutzes darf Mitarbeitenden nicht gekündigt werden. Sind Sie sich nicht sicher, ob ein Kündigungsschutz auf Sie zutrifft, geben Sie Ihrem Arbeitgeber unverzüglich per eingeschriebenem Brief bekannt, dass Sie weiterarbeiten wollen.