Die Arbeitslosigkeit muss persönlich gemeldet werden - je nach Kanton entweder bei der Wohngemeinde oder beim zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV). Melden Sie sich möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am ersten Tag, für den Sie Leistungen der Arbeitslosenversicherung beanspruchen. Bei der Anmeldung wird Ihnen das weitere Vorgehen erläutert und Sie können Ihre Arbeitslosenkasse frei wählen. Nehmen Sie zur Anmeldung bitte die folgenden Unterlagen mit:
- AHV-Ausweis oder Krankenversicherungskarte
- amtlicher Personenausweis (Identitätskarte, Pass, Führerausweis etc.)
- Niederlassungsbewilligung oder Ausländerausweis bei ausländischen Staatsangehörigen
- falls in Ihrem Kanton die Erstanmeldung direkt beim RAV erfolgt: die Wohnsitzbescheinigung oder den Schriftenempfangsschein der Wohnsitzgemeinde