Zweck
Sind Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht?
Die arbeitsmarktlichen Massnahmen unterstützen Sie bei Ihrer dauerhaften Wiedereingliederung in das Erwerbsleben. Mit diesen Massnahmen können Sie ...
- Ihre Fachkenntnisse verbessern,
- neue Techniken und Methoden erlernen sowie
- neue Kontakte knüpfen.
Dürfen Sie an einer arbeitsmarktlichen Massnahme teilnehmen?
Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben, erfüllen Sie grundsätzlich auch die Bedingungen zur Teilnahme an arbeitsmarktlichen Massnahmen.
Wenn Sie noch keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben (Sie sind zum Beispiel von Arbeitslosigkeit bedroht), können Sie unter Umständen dennoch mit Kursbeiträgen unterstützt werden. Fragen Sie bei Ihrem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum an!
Wie melden Sie sich für eine arbeitsmarktliche Massnahme an?
Ob eine Massnahme angebracht und sinnvoll ist, entscheidet in der Regel das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum. Versicherte Personen können aber jederzeit aus eigener Initiative bei Ihrem RAV ein Gesuch zur Teilnahme an einer Massnahme einreichen.
Brauchen Sie weitere Informationen?
Schlagen Sie in unserer Broschüre über arbeitsmarktliche Massnahmen nach oder wenden Sie sich an Ihr Regionales Arbeitsvermittlungszentrum. Noch detailliertere Angaben finden Sie in unserer AVIG-Praxis AMM.