Coronavirus: Kurzarbeitsentschädigung - Verlängerung der Bezugsdauer auf 18 Monate
Der Bundesrat hat am 1. Juli 2020 die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung von zwölf auf achtzehn Monate verlängert. Zudem gilt eine Karenzfrist von einem Tag. Diese Verordnungsänderung tritt am 1. September 2020 in Kraft und gilt bis am 31. Dezember 2021.
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Coronavirus: Vernehmlassung zur Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung eröffnet
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) spürt die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Epidemie stark. Der Bund soll sie deshalb mit mehreren Milliarden Franken unterstützen. Am 1. Juli 2020 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Anpassung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) eröffnet.
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Die Lage auf dem Arbeitsmarkt im Mai 2020
Registrierte Arbeitslosigkeit im Mai 2020 - Gemäss den Erhebungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) waren Ende Mai 2020 155’998 Arbeitslose bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) eingeschrieben, 2’585 mehr als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote stieg damit von 3,3% im April 2020 auf 3,4% im Berichtsmonat. Gegenüber dem Vorjahresmonat erhöhte sich die Arbeitslosigkeit um 54’628 Personen (+53,9%).
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Coronavirus: Einreisebeschränkungen werden ab dem 8. Juni weiter gelockert
Der Bundesrat will die corona-bedingten Einreisebeschränkungen parallel zu den wirtschaftlichen Öffnungsschritten weiter lockern. Ab dem 8. Juni 2020 sollen alle Gesuche von Erwerbstätigen aus dem EU/EFTA-Raum wieder bearbeitet werden. Zudem können Schweizer Unternehmen wieder hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten anstellen, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt oder sie diese dringend benötigen. Gleichzeitig wird die vorübergehend ausgesetzte Stellenmeldepflicht wieder aktiviert, die den inländischen Stellensuchenden zugutekommt. Schliesslich beabsichtigt der Bundesrat, die Personenfreizügigkeit und Reisefreiheit im gesamten Schengen-Raum bis spätestens am 6. Juli vollständig wiederherzustellen. Gegenüber Deutschland, Österreich und Frankreich sollen die Grenzkontrollen wie angekündigt bereits per 15. Juni 2020 aufgehoben werden.
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Coronavirus: Zusätzliche Finanzierung für die Arbeitslosenversicherung und schrittweiser Ausstieg aus den COVID-Massnahmen
Der Bundesrat hat am 20. Mai 2020 eine Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung von 14,2 Milliarden Franken beschlossen. Zudem hat er entschieden, schrittweise aus den COVID-Massnahmen der Arbeitslosenversicherung auszusteigen. Der Ausstieg erfolgt in Abstimmung mit der schrittweisen Öffnung der Wirtschaft.
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Die Lage auf dem Arbeitsmarkt im April 2020
Registrierte Arbeitslosigkeit im April 2020 - Gemäss den Erhebungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) waren Ende April 2020 153’413 Arbeitslose bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) eingeschrieben, 17’789 mehr als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote stieg damit von 2,9% im März 2020 auf 3,3% im Berichtsmonat. Gegenüber dem Vorjahresmonat erhöhte sich die Arbeitslosigkeit um 46’115 Personen (+43,0%).
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Coronavirus: Anpassungen im Bereich der Kurzarbeitsentschädigung und Szenarien für die Schweizer Konjunktur
Der Bundesrat hat am 8. April 2020 beschlossen, dass infolge der behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus zusätzliche Arbeitnehmende auf Abruf Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung (KAE) erhalten. Zudem werden Zwischenbeschäftigungen nicht mehr an die KAE angerechnet. So wird ein finanzieller Anreiz geschaffen, damit offene Stellen etwa in der Landwirtschaft oder der Logistik besetzt werden können. Um die Vollzugsorgane und die Unternehmen zu entlasten, werden verschiedene Abrechnungsverfahren vereinfacht. Das WBF/SECO hat dem Bundesrat in Ergänzung zu den Konjunkturprognosen vom März zwei Szenarien zur Wirtschaftsentwicklung bis Ende 2021 vorgelegt.
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Arbeitslosenversicherung erzielt im 2019 Überschuss – Corona-Krise verursacht im 2020 erneute Verschuldung
Die Arbeitslosenversicherung schliesst die Jahresrechnung 2019 mit einem Überschuss von 1,56 Milliarden Franken. Die Bundestresoreriedarlehen konnten restlos zurückbezahlt werden. Somit war der Fonds per Ende Dezember 2019 vollständig entschuldet. Im 2020 wird durch die Corona-Krise die Kurzarbeitsentschädigung stark ansteigen. Eine erneute Verschuldung ist absehbar.
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Die Lage auf dem Arbeitsmarkt im März 2020
Registrierte Arbeitslosigkeit im März 2020 - Gemäss den Erhebungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) waren Ende März 2020 135’624 Arbeitslose bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) eingeschrieben, 17’802 mehr als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote stieg damit von 2,5% im Februar 2020 auf 2,9% im Berichtsmonat. Gegenüber dem Vorjahresmonat erhöhte sich die Arbeitslosigkeit um 23’283 Personen (+20,7%).
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Stellenmeldepflicht: Bund beteiligt sich an den Kontrollkosten der Kantone
Der Bund beteiligt sich im Zusammenhang mit der Stellenmeldepflicht an den Kontrollkosten der Kantone. Der Bundesrat hat am 26. Februar 2020 die Verordnung zum Bundesgesetz über Beiträge an die Kosten der Kantone für die Kontrolle der Einhaltung der Stellenmeldepflicht verabschiedet und zusammen mit dem Gesetz rückwirkend per 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt.
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Schweizer Arbeitsmarkt erweist sich im Jahr 2019 als widerstandsfähig
Das SECO hat am 10. Januar 2020 die neusten Zahlen zum Schweizer Arbeitsmarkt im Jahr 2019 publiziert. Gemäss den Erhebungen des SECO resultierte im Jahresdurchschnitt 2019 eine Arbeitslosenquote von 2,3%. Die neusten Zahlen vom Dezember 2019 sind aus saisonalen Gründen leicht höher und liegen bei 2,5%. Sie zeigen, dass sich der Arbeitsmarkt in einer guten Verfassung befindet. Dies wirkt sich direkt auf die Arbeitslosenversicherung aus: Ende 2019 war der Fonds vollständig entschuldet.
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Monitoringbericht zeigt: Stellenmeldepflicht wird befolgt und effizient umgesetzt
Am 1. November 2019 hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) den ersten Bericht zum Vollzugsmonitoring der Stellenmeldepflicht publiziert. Dieser kommt zum Schluss, dass die Arbeitgeber der Meldepflicht nachkommen und die Umsetzung insgesamt gesetzeskonform erfolgt. Ab dem 1. Januar 2020 wird der Schwellenwert für meldepflichtige Berufsarten wie gesetzlich vorgesehen auf eine durchschnittliche Arbeitslosenquote von 5 Prozent gesenkt. Die Basis dazu bildet eine neu erstellte Schweizer Berufsnomenklatur.
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