Das Formular "Angaben der versicherten Person (AVP)" erhalten Sie direkt per Post zugestellt. Sie benötigen dieses für die monatliche Geltendmachung Ihres Taggeldanspruchs bei der Arbeitslosenkasse. Sollten Sie das Formular im Ausnahmefall nicht erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihr RAV, welches Ihnen ein Duplikat erstellen kann.
Die versicherte Person muss sich möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am ersten Tag, für den sie Arbeitslosenentschädigung beansprucht, persönlich bei ihrer Wohngemeinde oder der zuständigen Amtsstelle zur Arbeitsvermittlung melden und von da an die Kontrollvorschriften befolgen (Art. 17 Abs. 2 AVIG). Die Zustellung von Formularen per Post entbindet nicht von der persönlichen Meldepflicht.
Zur Vermeidung von Problemen mit den ausfüllbaren Formularen ist der Download des neusten Acrobat Readers auf http://get.adobe.com/de/reader/otherversions/ empfehlenswert. Dies gilt insbesondere auch für MacOS-Anwender.