Planen Sie Ihre Rückkehr in die Schweiz? Folgende Organisationen stehen Ihnen dafür zur Seite:
- Falls Sie planen, in weniger als zwei Monaten in die Schweiz zurückzukehren, können Sie sich bei Ihrer Ankunft an die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) in Ihrer Wohnregion wenden. Die RAV-Personalberaterinnen und -berater sind geschulte Fachleute, die Sie während der Arbeitslosigkeit begleiten und bei der Stellensuche aktiv unterstützen.
- Im Auftrag vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) berät Sie das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Basel-Stadt (AWA BS) bei der Suche nach einer Arbeitsstelle, falls Ihre Ankunft in der Schweiz nach mehr als zwei Monaten vorgesehen ist. In diesem Fall füllen Sie bitte das Anmeldeformular (PDF, 818 kB, 01.07.2019) aus und schicken es zusammen mit Ihren Bewerbungsunterlagen per E-Mail an laurent.hodio@bs.ch.
- Die Konsularische Direktion des EDA unterstützt Sie mit dem Ratgeber "Rückkehr Auslandschweizer/innen" und beantwortet Ihre Fragen rund um das Thema.
- Die Auslandschweizer-Organisation ASO informiert Sie über die administrativen Schritte, die Sie vor der Abreise bzw. Ihrer Ankunft in der Schweiz erledigen müssen.
Wichtig für die Rückkehr aus dem EU/EFTA-Raum
Falls Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union wohnhaft sind und dort gearbeitet haben, können Sie sich bei einem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) in der Schweiz anmelden. Ohne genügende schweizerische Beitragszeit, werden Sie jedoch keine Leistungen der Schweizer Arbeitslosenversicherung beanspruchen können. Sie müssen sich in diesem Fall bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes in der EU anmelden und den Leistungsexport beantragen (PD U2), bevor Sie Ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen. Dieses EU-Land wird Ihnen dann während einer beschränken Zeit Arbeitslosenentschädigungen bezahlen.
Formular U2 - Portable Documents (PD, tragbare Dokumente)
Bewilligung des Erhalts von Leistungen bei Arbeitslosigkeit während der Arbeitssuche in einem anderen Land.
Das Formular PD U2 wird von der öffentlichen Arbeitsvermittlungsstelle oder vom zuständigen Sozialversicherungsträger in dem Land ausgestellt, in dem Sie arbeitslos geworden sind.
Es ist bei der nationalen Arbeitsvermittlungsstelle des Landes einzureichen, in dem Sie Arbeit suchen.
Weitere Informationen über das Formular PD U2 (PDF, 113 kB, 26.09.2017).
Weitere Informationen über den Ablauf des Prozesses.
Formular U1 - Portable Documents (PD, tragbare Dokumente)
Bescheinigung der Versicherungszeiten, die bei der Berechnung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit zu berücksichtigen sind.
Das Formular wird von der öffentlichen Arbeitsvermittlungsstelle oder vom zuständigen Sozialversicherungsträger in dem Land/den Ländern ausgestellt, in dem/denen Sie erwerbstätig waren.
Das Formular U1 ist bei der nationalen Arbeitsvermittlungsstelle des Landes einzureichen, in dem Sie Arbeitslosenleistungen erhalten möchten.
Weitere Informationen über das Formular PD U1 (PDF, 117 kB, 26.09.2017).