In der Arbeitslosenstatistik erscheinen alle Personen, die bei einem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum angemeldet sind, keine Stelle haben und sofort (d.h. innert einer gesetzten Frist) für eine Arbeit vermittelbar sind. Dabei ist unerheblich, ob diese Personen eine Arbeitslosenentschädigung beziehen oder nicht.
Arbeitslosenquote definiert als Arbeitslosenzahl im Verhältnis zur Erwerbspersonenzahl (inkl. Diplomaten und internat. Funktionäre) gemäss Strukturerhebungsdaten des BFS. Seit 1. Januar 2017 gültige Erwerbspersonenbasis = 4'636'100 Personen (3-Jahres-Pooling der Strukturerhebungsdaten 2015-17). Von 2014 bis 2016: 4'493'249 Personen (3-Jahres-Pooling der Strukturrhebungsdaten 2012-14). Von 2010 bis 2013: 4'322'899 Personen (Strukturerhebungsdaten des Jahres 2010). Von 2000 bis 2009: 3'946'988 Personen (Volkszählung VZ-2000), 1990-1999: 3'621'716 Personen (VZ-1990).
Nein. Gezählt wird grundsätzlich, wer sich registrieren lässt, unabhängig davon, ob ein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung besteht oder nicht
Die Definition, wer als arbeitslos gilt, ist tatsächlich eng gefasst. Die Schweiz hält sich dabei jedoch an die internationale Praxis. Bis vor wenigen Jahren war zwischen der Zahl der Arbeitslosen und der Zahl der Stellensuchenden in der Schweiz kaum ein Unterschied feststellbar. Erst Mitte der 90er-Jahre begann sich zusehends eine Schere zu öffnen. Mit der aktiven Unterstützung der Stellensuchenden durch Personalberater und der sukzessiven Einführung der arbeitsmarktlichen Massnahmen im Rahmen der neu geschaffenen Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) wurde auch die Notwendigkeit erkannt, entsprechende statistische Kategorien zu erstellen, um die nötige Transparenz auf dem Arbeitsmarkt zu erhalten. Deswegen wurden Kategorien geschaffen für Personengruppen, die die allgemein gültige und anerkannte Definition des Arbeitslosen nicht erfüllen, sei es, weil der Stellensuchende eine Arbeit hat, sei es, weil der Stellensuchende für Arbeit nicht innert der gesetzten Frist verfügbar ist.
Das Konzept zur Arbeitslosigkeit basiert auf den Definitionen der 13. Internationalen Konferenz der Arbeitsmarktstatistiker und nimmt Bezug auf die Richtlinien und Standards des Bureau International du Travail (BIT) in Genf. Demgemäss gilt als arbeitslos, wer ohne Arbeit und sofort vermittelbar ist. Zusätzlich gilt für die SECO-Arbeitslosenstatistik, dass die arbeitslose Person bei einem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum registriert sein muss.
Wer hingegen nicht sofort vermittelbar ist oder über Arbeit verfügt, wird als nichtarbeitslos betrachtet:
*Insbesondere gelten deshalb Personen, die in einem sogenannten Zwischenverdienst arbeiten und damit in der Wirtschaft einen regulären Arbeitsplatz bekleiden, als nicht-arbeitslos.
*Auch Umschulungsmassnahmen führen in der Regel dazu, dass Personen anstelle eines Arbeitsplatzes für eine gewisse Zeit einen Ausbildungsplatz in Anspruch nehmen, womit sie nicht mehr unmittelbar den Arbeitslosen zuzurechnen sind und wie alle Personen, welche in Ausbildung stehen, als nichtarbeitslos betrachtet werden.
*Andererseits gelten auch Personen, die aus bestimmten Gründen eine neue Stelle nicht innert einer bestimmten Frist (i.d.R. 30 Tage) antreten können, als nichtarbeitslos. Beispielsweise können Krankheitsgründe oder eine Militärdienstleistung wie die Rekrutenschule den Antritt einer Stelle verhindern; auch kann ein bestehender Arbeitsvertrag zwar gekündigt sein, aber das Arbeitsverhältnis läuft noch weiter. Auch Personen, die wissen, dass sie in absehbarer Zeit ihre Stelle wechseln müssen und denen bewusst ist, dass sie ohne professionelle Arbeitsvermittlung aufgrund der angespannten Arbeitsmarktlage kaum eine Chance haben dürften, eine neue Stelle zu finden, können die Dienste eines Regionalen Arbeitsvermittlungszentrums in Anspruch nehmen und sich als nichtarbeitslose Stellensuchende registrieren lassen, obwohl sie über einen laufenden Arbeitsvertrag verfügen.
Bis vor wenigen Jahren war zwischen der Zahl der Arbeitslosen und der Zahl der Stellensuchenden in der Schweiz kaum ein Unterschied feststellbar. Erst Mitte der 90er-Jahre begann sich im Zuge der Entwicklung und Einführung arbeitsmarktlicher Massnahmen zusehends eine Schere zu öffnen, womit der Abstand zwischen Arbeitslosen und dem Gesamtbestand der Stellensuchenden zugenommen hat. Die Publikation einer statistischen Zeitreihe zu den Stellensuchenden ist demnach in erster Linie eine Massnahme zur Wahrung der Transparenz auf dem Arbeitsmarkt.
Die Berechnung der Arbeitslosenquote gründet stets auf der Basis "Arbeitslose ohne Stelle". Die Berechnung einer Quote auf dem Gesamtbestand der Stellensuchenden wird von den Arbeitsämtern international nicht praktiziert, da der Gesamtbestand an Stellensuchenden einen erheblichen Anteil an nichtarbeitslosen Personen einschliesst. Daher kann die Grösse der Stellensuchenden auch kein neues Mass für die Arbeitslosigkeit darstellen und auch nicht als Arbeitsmarktungleichgewicht interpretiert werden.
Nein. Solange eine ausgesteuerte Person ihre Registrierung beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum aufrecht erhält, indem sie sich periodisch dort meldet, bleibt sie statistisch erfasst und wird folglich auch in den monatlich publizierten Zahlen über die Arbeitslosen sowie die Stellensuchenden ausgewiesen.
Der Anteil der Personen, welcher zwei Monate nach Ihrer Aussteuerung noch in den amtlichen Arbeitslosen- und Stellensuchendenzahlen ausgewiesen wird, beträgt im Durchschnitt noch rund 20 Prozent.
Der Bestand an Ausgesteuerten ist keine Grösse, welche durch die monatlich neu dazukommenden Austeuerungen laufend wächst und immer grösser wird. Der Bestand, der sich aufbaut, wird auf der anderen Seite natürlich auch laufend wieder abgebaut, da für die betroffenen Personen wieder neue Erwerbs- und Lebenssituationen eintreten, wie etwa die Wiederaufnahme einer neuen Erwerbstätigkeit, der Rückzug vom Arbeitsmarkt, der Beginn oder die Fortsetzung einer Ausbildung oder die Abreise ins Ausland.
Über die "wahre" Höhe des Ausgesteuerten-Bestandes in der Schweiz wurde in der Vergangenheit (und wird wohl auch in der Zukunft) immer wieder eine rege Diskussion geführt. Dabei wurden von verschiedensten Seiten auch unterschiedlichste Schätzungen veröffentlicht, die je nach den zugrunde gelegten Annahmen mehr oder weniger stark voneinander abwichen.
Da für Ausgesteuerte keine gesetzliche Pflicht zur Registrierung besteht (und auch nicht bestehen kann), ist der Gesamtbestand an Ausgesteuerten statistisch nicht direkt messbar. Somit gibt es auch keine gesicherte Datenlage zur Höhe dieser Grösse.
Gemäss Publikation „BFS Aktuell“ zum Thema „Situation der Ausgesteuerten Personen“ vom November 2014 fand die Mehrheit von Ihnen innerhalb von 5 Jahren nach der Aussteuerung wieder eine Arbeitsstelle. Rund die Hälfte war bereits im ersten Jahr nach der Aussteuerung wieder erwerbstätig. Nach 5 Jahren suchte noch 1 von 10 Ausgesteuerten eine Stelle, während sich 2 von 10 aus dem Arbeitsmarkt zurückgezogen hatten (siehe auch in der Rubrik Literatur unter „Situation der Ausgesteuerten Personen“)
Viele Personen bleiben nach der Aussteuerung lange ohne Stelle. Diese lange Suche entmutigt viele Ausgesteuerte. Die Stossrichtung der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes zielte deshalb in die Richtung: verbesserte Beratung und Betreuung von Arbeitslosen und Ausgesteuerten, sowie Schulungs- und Umschulungsmassnahmen zur Verbesserung der beruflichen Qualifikation.
Während die publizierten Zahlen des SECO aus einer Vollerhebung sämtlicher bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren registrierten Personendossiers stammen, publiziert das Bundesamt für Statistik eine Erwerbslosenstatistik als Zufallsstichprobe nach international harmonisierter Erhebungsmethode.
Da Zufallsstichproben international weiter verbreitet sind als Vollerhebungen, sollte für aussagefähige internationale Vergleiche die Erwerbslosenstatistik beigezogen werden.