Der Bundesrat hat am 8. Dezember 2017 entschieden, wie das Gesetz zur Umsetzung des Verfassungsartikels zur Steuerung der Zuwanderung (Art. 121a BV) auf Verordnungsebene umgesetzt wird.
Hier finden Sie laufend aktuelle Informationen zur Stellenmeldepflicht, die seit dem 1. Juli 2018 gilt.
Vollzugsmonitoring Stellenmeldepflicht:
Erster Monitoringbericht des SECO, November 2019 (PDF, 1 MB, 01.11.2019)
Flyer:
Stellenmeldepflicht: Das Wichtigste auf einen Blick (PDF, 1 MB, 03.05.2018)
Stellenmeldepflicht: Informationsvorsprung für Stellensuchende (PDF, 148 kB, 05.11.2018)
Erklärvideo: Was bedeutet die Stellenmeldepflicht für Arbeitgeber und Stellensuchende?
Teil B der Praxis über die öffentliche Arbeitsvermittlung (AVG-Praxis öAV) enthält Weisungen zur Stellenmeldepflicht.
In der Liste der Berufsarten (PDF, 59 kB, 10.12.2019) ist festgehalten, welche Berufsarten vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 bei einem Schwellenwert von 5 Prozent Arbeitslosigkeit meldepflichtig sind.
Mit dem Check-Up können Sie einfach und schnell prüfen, ob Ihre Stelle meldepflichtig ist.